Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung und gelten mit der Annahme unseres Lieferscheines oder unserer Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung als anerkannt. Hiervon abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis davon unsere Lieferungen und Leistungen ausführen.

2. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen können mit befreiender Wirkung brutto nur an uns direkt erbracht werden. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
Die Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Sämtliche Zahlungen werden gemäß § 367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.

3. Lieferbedingungen
Für die richtige Auswahl der Natursteinsorte ist allein der Käufer verantwortlich. Lieferungen erfolgen frei verladen nach Gewicht ab Lieferwerk für Rechnung und Gefahr des Käufers, ansonsten nach vereinbarter Lieferung zur Baustelle oder zum Bestimmungsort. Dabei werden befahrbare Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt; anderenfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug unbehindert gelangen kann. Teillieferungen sind zulässig. Für Lieferungen gelten die verein-barten Liefertermine. Es bleibt uns eine Nachlieferungsfrist von 2 Wochen vorbehalten. Diese beginnt mit Eingang der Fristsetzung bei uns.

4. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns das Recht auf kostenverhältnismäßige zweimalige Nachbesserung und einmalige Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach Absprache vor. Mängelrü-gen sind in jedem Fall vor Verbindung, Vermischung und Vermengung und ansonsten unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferungsempfang, schriftlich bei uns geltend zu machen. Dieses gilt bei üblicher Eingangsprüfung auch für nicht erkennbare Mängel.

5. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit einer Person, die durch einen von uns zu vertretenen Mangel verursacht werden, beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Ware.

6. Haftung
Gegen uns gerichtete Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art schließen wir aus. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen der Verletzung von Kardinalspflichten und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei nur leichter Fahrlässigkeit über die Verletzung von Kardinalspflichten beschränken wir unsere Haftung auf den Auftragswert. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz findet dort ihre Grenze, wo die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigen-tum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner ermächtigt. Wir können bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Vertragspartners verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.

8. Datenschutz
Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Zahlungs- und Warenverkehrs mit unseren Vertragspartnern zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und/oder ordnungsgemäße Durchführung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartner erteilen hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Verweisung
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Firmensitzes Bad Berneck. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind zu-dem berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
Unseren Geschäftsbedingungen liegen zudem die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Deutschen Naturstein-Industrie in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde, soweit in unseren Geschäftsbedingungen keine anders lautenden Regelungen getroffen sind.

10. Feststellung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Hartsteinwerke Schicker GmbH & Co. KG
Sitz: Bad Berneck
Registergericht Bayreuth, HRA 1473